Sanierungs-Check
Es
werden
vom
Bund
und
Land
kombiniert
thermische
Sanierungen
von
Gebäudeteilen
wie
Fenster,
Türen
und
Sonnenschutz
gefördert.
Zu
beachten
ist,
das
zum
Zeitpunkt
der
Antragstellung
die
zu
sanierenden
Objekte
ein
Mindestalter
von
15
Jahren
aufweisen.
Zusätzlich
zu
den
Bauelementen
werden
sämtliche
Nebenarbeiten wie Montagen oder Instandsetzen von Leibungen gefördert.
Folgende Vorrausetzungen für den Fenstertausch müssen erfüllt werden:
•
Tausch von mindestens 75% der Bestandsfenster bei Einzelbauteilsanierung
•
Wärmedurchgangswert Gesamtfenster (Uw-Wert) von 1,1 W/m²K
•
Erstellen eines Energieausweises je nach Sanierungstypus
•
Förderungssumme
bei
Einzelbauteilsanierungbis
9.000
Euro
-
bis
maximal
50%
der förderbaren Kosten (bei umfassender Sanierung höhere Fördersummen)
•
Antragstellung ab sofort und derzeit bis maximal 31.12.2024
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