Sanierungs-Check
Es werden vom Bund und Land kombiniert thermische Sanierungen von Gebäudeteilen wie Fenster, Türen und Sonnenschutz gefördert. Zu beachten ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung die zu sanierenden Objekte ein Mindestalter von 15 Jahren aufweisen. Zusätzlich zu den Bauelementen werden sämtliche Nebenarbeiten wie Montagen oder Instandsetzen von Leibungen gefördert. Folgende Vorrausetzungen für den Fenstertausch müssen erfüllt werden: Tausch von mindestens 75% der Bestandsfenster bei Einzelbauteilsanierung Wärmedurchgangswert Gesamtfenster (Uw-Wert) von 1,1 W/m²K Erstellen eines Energieausweises je nach Sanierungstypus Förderungssumme bei Einzelbauteilsanierungbis 9.000 Euro - bis maximal 50% der förderbaren Kosten (bei umfassender Sanierung höhere Fördersummen) Antragstellung ab sofort und derzeit bis maximal 31.12.2024
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